Kinder und Jugendliche

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit "eigenwilligen" Wahrnehmungs-, Handlungsmustern bzw. Überlebensstrategien, oftmals auf Grund einer psychiatrischen Erkrankung multimodaler Herkunft.

Das Aufnahmealter liegt zwischen 6-14 Jahren und kann im Einzelfall variieren. Rechtsgrundlage ist § 27 KJHG in Verbindung mit §§ 34, 35, 35 a, 41 KJHG., in Einzelfällen auch Aufnahmen nach SGB XII.

Hauptziel der stationären Betreuung und Behandlung in den intensivpädagogischen Einrichtungen ist es, korrigierende sichere Bindungserfahrungen zu ermöglichen.

Die meisten Kinder/Jugendlichen kommen nach einem stationären kinderpsychiatrischen Aufenthalt in die Einrichtungen. Als Fortführung bieten wir Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als Regelangebot an.

Indikationen für die Aufnahme

  • Belastungsreaktionen, z.B. Anpassungsstörung (F43.2), Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1), selbstverletzendes Verhalten.
  • Früh beginnende Störungen mit überdauernder Entwicklungsbeeinträchtigung, z.B. Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (F90.1), Störung des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen (F91.2), Entwicklungsvarianten des Bindungsverhaltens, Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung (F94.2).
  • Reifungsabhängige Störungen, z.B. Enuresis (F98.0), Enkopresis (F98.1), oppositionelle Störung des Sozialverhaltens (F91.3).
  • Altersspezifisch beginnende Störungen, z.B. Störungen des Sozialverhaltens mit emotionaler Störung (F92.0), elektiver Mutismus (F94.0), Essstörungen des Kindesalters (F50.8), soziale Phobie (F40.1), spezifische Phobien (F40.2), Ess-Störungen mit  nachfolgendem Übergewicht (F50.4), Anorexia nervosa (F50.0), Bulimia nervosa (F50.2).
  • Entwicklungsabhängige Interaktionsstörungen, z.B. Reaktive Bindungsstörung im Kindesalter (F94.1), Körperliche Misshandlung und Vernachlässigung, sexuelle Misshandlung (V61.21).
  • Früh beginnende erwachsenentypische Störungen, z.B. anhaltende affektive Störungen (F34), somatoforme Störungen (F45), generalisierte Angststörung des Kindesalters (F93.80), Persönlichkeitsstörungen (F60 ff)

(Einteilung in Anlehnung nach Blanz, Remschmidt, Schmidt, Warnke. "Psychische Störungen im Kindes- und Jugend-alter.", Schattauer 2006.)

Pädagogische Standards

  • Verbindliche Rahmenbedingungen und klare Strukturierung der Tagesabläufe: z.B. feste Zeiten für Hausaufgaben, Rituale, Freizeit, Gruppen- und Einzelbeschäftigungen, Mithilfe im Haushalt usw.
  • Gestaltete Bewegungsangebote (Fußball spielen, Trampolin springen, Schwimmen, Rad fahren, Inline skaten usw.) insbesondere für unruhige Kinder.
  • Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Bindungspädagogik, d.h. strukturierte und themen-zentrierte Einzelarbeit mit dem Kind bzw. Jugendlichen (wöchentlich mindestens 1-½ Stunden), z.B. Schulkontakte, Freizeitgestaltung, therapierelevante Interventionen unter Supervision der psychologisch-pädagogischen Fachaufsicht und/oder des internen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
  • Spezielle Fachkompetenzen der pädagogischen Mitarbeiter: z.B. Traumapädagogik, Heilpädagogik, langfristige Fortbildungen im Umgang mit gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen.
  • Wissensmanagement: Informationsaktualisierung, Teilnahme an internen und externen Fortbildungen zur Erweiterung des Fachwissens.
  • Psychohygiene & Selbstfürsorge: Intervision, Inanspruchnahme von Supervisions-angeboten und Beratung (intern und/oder extern), positive Lebenseinstellung, gesunde Lebensführung.
  • professionelles Arbeitsverständnis: intensive Reflexion eigener Denk-, Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster.

Pädagogische Leitbilder

  • Die Kinder benötigen mehr Schutz, Sicherheit und Kontrolle als Gleichaltrige.
  • Das "schwierige" Verhalten der Kinder wird als Überlebensstrategie gedeutet. Der Erwachsene reagiert nicht persönlich verletzt.
  • Das Team ist geduldig und wertschätzend, auch bei sog. "schwierigem" Verhalten.
  • Die Person des Kindes wird nicht in Frage gestellt. Ärger wird immer nur auf den konkreten Anlass bezogen.
  • Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Kinder viel Hilfestellung benötigen und nur in kleinen Schritten lernen.
  • Die PädagogInnen nehmen eine Vorbildfunktion ein. Sie dienen dem Kind als positives Modell einer sozialen Figur.
  • Die Kinder und Jugendlichen werden intensiv bei der Einhaltung von Regeln unterstützt.
  • Die Arbeit wird geplant. Dem Kind/Jugendlichen werden z.B. frühzeitig Hinweise auf Termine gegeben. Ausnahmen können die Kinder nur schwer einordnen.
  • Die Unverbindlichkeit des Kindes/Jugendlichen wird respektiert und durch die Verbind-lichkeit und Präsenz (Struktur, Grenzen, Kontrolle) der PädagogInnen ersetzt.
  • Die Pädagoginnen arbeiten nach eindeutigen Handlungsstrategien. Sie handeln konsequent und beharrlich.
  • Krisensituationen werden gemeinsam im Team und mit dem Kind/Jugendlichen bewältigt. Die PädagogInnen bleiben im Kontakt zum Kind/Jugendlichen bis eine Krise überstanden ist.
  • Die Kinder und Jugendlichen benötigen viel Lob und Unterstützung auch bei vermeintlichen Selbstverständlichkeiten.
  • Die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder wird durch die Förderung von Begabungen und Kreativität unterstützt.
  • Die eigene Erwartungshaltung wird den Erfordernissen des Kindes/Jugendlichen angepasst. „Rückschritte“ aushalten bzw. lernen, damit umzugehen, geduldig bleiben".
  • Stabile Beziehungen/korrigierende Bindungserfahrungen werden besonders durch die  Beziehungsangebote der Bezugsbetreuung aufgebaut.
  • Die Kinder/Jugendlichen werden mit ihren Bedürfnissen und Sorgen ernst genommen. Es werden ihnen Gesprächsangebote mit Wahlmöglichkeiten im Sinne der Mit- und Selbstbestimmung gemacht.
  • Die Kinder und Jugendlichen werden gezielt beim Aufbau eines adäquaten sozialen Umfeldes unterstützt.
  • Es gibt keine Tabuisierungen.

Therapeutische Betreuung

  • interner therapeutischer Dienst
  • individuelle therapeutische Betreuung und Behandlung
  • Einbindung des therapeutischen Mitarbeiters mit mindestens 10 Wochenstunden in jeder Gruppe: Teilnahme an Fallbesprechungen, interne Fortbildungen zu psychiatrischen Störungsbildern (z.B. Bindungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörung), Bearbeitungsangebote für Pädagogen (z.B. Übertragungen, Reinszenierungen),
  • Mitbehandlung durch niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater / Psychotherapeuten
  • ergänzende therapeutische Angebote: z.B. Kunst- und Werktherapie als Sonderleistung

Elternarbeit

bei Bedarf:

  • Familiendiagnostik zur Vorbereitung der Elternarbeit.
  • Regelmäßige und strukturierte Gespräche mit dem Pädagogen (Bezugsbetreuer).
  • Gemeinsame Gespräche mit dem Psychologen und dem Pädagogen (Sonderleistung).

Gemeinsame Erziehungsplanung

intensive Zusammenarbeit mit:

  • Regelschulen vor Ort.
  • Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung im Nachbarort.
  • Förderschulen für soziale und emotionale Entwicklung im Einzugsbereich.